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ANISOMETROPIE
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Deutscher Begriff "Ungleichsichtigkeit". Stark unterschiedliche Fehlsichtigkeiten am rechten und linken Auge, z.B. rechts -2,00dpt und links -6,00dpt. Unterscheidung zwischen Brechwert- und Längenanisometropie. Bei der Brechwertanisometropie ist die Fehlsichtigkeit aufgrund von Brechwertdifferenzen der Hornhaut und der Augenlinse unterschiedlich. Bei der Längenanisometropie sind die unterschiedlichen Baulängen der Augen die Ursache. Unterscheidung zwischen Rundum-Anisometropie und meridionaler Anisometropie. Bei der Rundum-Anisometropie ist der Differenzwert zwischen den beiden Augen in allen Meridianen etwa gleich. Liegt ein Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) mit stark unterschiedlichen Achsenlagen vor, so ist der Differenzwert zwischen den beiden Augen zusätzlich in allen Meridianen ungleich groß => meridionale Anisometropie. Bei der Korrektion einer Anisometropie mit einer Brille entstehen, aufgrund der unterschiedlichen Werte, verschieden starke Eigenvergrößerungen bzw. Eigenverkleinerungen der Brillengläser. Das führt zu unterschiedlich großen Bildern auf der Netzhaut . Ab etwa 3% Größenunterschied (Aniseikonie) kann ein Doppelbild auftreten oder ein Auge unterdrückt (Suppression) werden. Die verschieden starken Eigenvergrößerungen bzw. Eigenverkleinerungen der Brillengläser führen zudem zu einem unterschiedlichen Aussehen der beiden Augenpartien für den Betrachter. Bei der Korrektion einer
Anisometropie mit einer Brille entstehen außerdem unterschiedlich
große Gesichtsfelder, es müssen unterschiedliche Blickbewegungen
erfolgen um bei unbewegter Kopfhaltung binokular einfach zu sehen, beim
Blick auf nahgelegene Objekte müssen unterschiedliche Akkommodationserfolge
aufgebracht werden und zudem sind unterschiedliche Konvergenzwinkel
des rechten und linken Auges notwendig um in der Nähe einfach zu
sehen. Bei einem Wechsel zur Kontaktlinsen verschwinden diese Phänomene
großteils. Im Falle einer Brechwertanisometropie ist die Kontaktlinse
der Brille überlegen, im Falle einer
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| Erstellt: 16.06.2001 | Geändert: 16.06.2001 | |||
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