Gesellen-Prüfungsordnung
für das Optiker-Gewerbe
(Stand
1908)
A. OBLIGATORISCH
G e h i
l f e n s t ü c k e
1. Anfertigung einer
Brille der nachbenannten Arten (nach Wahl)
-
Anfertigung einer
Brille ohne Rand, sogenannte Wiener Brille mit kombinierten Gläsern.
Die hierzu anzuwendende Garnitur soll der zu Prüfende aus ihm zur
Verfügung gestellten Lagerbeständen nach Angabe des Prüfungsausschusses
auswählen. Ebenso soll der Prüfling die ihm für die Brille
übergebenen Gläser in der Schleifart und in den Nummern bestimmen.
Hierauf erst wird demselben zur Anfertigung der Brille das Rezept übergeben.
-
Eine pantoskopische
Metallbrille mit kombinierten Gläsern versehen. Die übrigen Bestimmungen
wie unter a).
-
Einsetzen von halbierten
Gläsern in eine Brillenfassung (sogenannte Franklinsche oder Doppelfokusbrille
mit kombinierten Gläsern). Die übrigen Bestimmungen wie unter
a).
-
Eine Metallnutenbrille
mit kombinierten Gläsern versehen. Die übrigen Bestimmungen wie
unter a).
2. Der Prüfling
soll einem Kunden eine Brille und einem Kneifer anpassen und die Fassungen
mit spärischen Gläsern versehen.
R e p a
r a t u r e n a n A u g e n g l ä s e r f
a s s u n g e n
Von den nachbenannten
Reparaturen hat der Prüfling drei vom Prüfungsausschuß
zu wählende Arbeiten zu liefern:
-
Anlöten von
Backen, Scharnieren, Nasenstegen an Fassungen in edlen und unedlen Metallen.
-
Schildpattstege
aufsetzen an Kneifern und Brillen.
-
Augenlidhalter ansetzen.
-
Einsetzen von Gläsern
in Schildpatt, Horn, Kautschuk oder Zelloloid-Fassungen.
-
Kitten von Bifokalgläsern.
-
Gewindeschneiden
und Auswählen passender Schrauben.
B e h a
n d l u n g u n d R e p a r a t u r
v o n
G e g e
n s t ä n d e n, w e l c h e i n
o p t i
s c h e n G e s c h ä f t e n g e f ü
h r t w e r d e n :
-
Operngläser
individuell durch Vorsetzen von Gläsern den Augen anpassen.
-
Achromatische Linsen
kitten.
-
Justieren von binokularen
Perspektiven galliläischer Konstruktion.
-
Einstellen und Reinigen
von Mikroskopen bis zu 300maliger linearer Vergrößerung.
-
Einstellen und Reinigen
von Fernrohren.
-
Reißfedern
und Zirkel anschleifen und justieren.
-
Thermometerröhren
aufbinden.
-
Quecksilberthermometer
reparieren.
T h e o
r e t i s c h e K e n n t n i s s e
-
Lehre vom anatomischen
Bau des Auges und den Anomalien, soweit sie für den Optiker in Betracht
kommen.
-
Die Wirkung der
optischen Linsen und Spiegel.
-
Die Bedeutung dieser
Wirkung der Linsen zur Korrektion des fehlerhaften Auges.
-
Die Lehre von den
verschiedenen Gestellen der Brillen, Kneifer und Lorgnetten.
-
Kenntnis der wichtigsten
physikalischen Gesetze, insbesondere soweit sie für den Optiker eine
praktische Bedeutung haben, als:
Die Lehre vom
Licht,
Die Lehre von
der Wärme,
Meteorologie.
-
Die Funktionsweise
der von den Optikern geführten Waren.
-
Eine kurze Geschichte,
resp. der Entwicklungsgang der wichtigsten optischen Instrumente.
-
Materialkunde, Eigenschaften,
Verwendung, Wert, etc.
B. FAKULTATIV
B e h a n d l u n g
u n d R e p a r a t u r v o n :
-
Instrumenten zur Augenuntersuchung.
-
photographischen Apparaten und den dazugehörigen
Artikeln.
-
elektrischen Apparaten (Schwachstrom).
-
mechanischen Lehrmitteln.
-
Projektionsapparaten.
-
Theodoliten.
-
Nivellierinstrumenten.
-
Sextantanten.
-
Winkelspiegeln.
-
Wasserwaagen einsetzen und justieren.
-
Bandmaße reparieren.
T h e o
r e t i s c h e K e n n t n i s s e
Einige kaufmännische
Kenntnisse über den Einkauf von Waren, Korrespondenz, Buchführung
etc.
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