§415
Vergröszernde Eigenschaft der Hohlspiegel.
Die Lichtstrahlen, welche auf die Oberfläche
eines Hohlspiegels fallen, werden in ihrer Zurückprallung zusammenlaufend.
Allein, wenn diese Strahlen in einem Punkte, welchen man den Brennpunct
des Spiegels nennet, vereinigt werden, so kreuzen sie sich, und laufen
auseinander. Nun geschieht es, vermöge dieser Eigenschaft des Hohlspiegels,
dasz man die Gegenstände von diesen Arten von Spiegel unter einem
gröszern, oder unter einem kleinern Umfange, nach den verschiedenen
Umständen, die sich auf die Lage des Gegenstandes, auf die Stellung
des Spiegels und des Zuschauers (a) beziehen, vorgestellt
siehet.
(a) Nollet, Lecons de Phys. T. V. p.
211.
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