§415
Vergröszernde Eigenschaft der Hohlspiegel.
  Die Lichtstrahlen, welche auf die Oberfläche eines Hohlspiegels fallen, werden in ihrer Zurückprallung zusammenlaufend. Allein, wenn diese Strahlen in einem Punkte, welchen man den Brennpunct des Spiegels nennet, vereinigt werden, so kreuzen sie sich, und laufen auseinander. Nun geschieht es, vermöge dieser Eigenschaft des Hohlspiegels, dasz man die Gegenstände von diesen Arten von Spiegel unter einem gröszern, oder unter einem kleinern Umfange, nach den verschiedenen Umständen, die sich auf die Lage des Gegenstandes, auf die Stellung des Spiegels und des Zuschauers (a) beziehen, vorgestellt siehet.

(a) Nollet, Lecons de Phys. T. V. p. 211.


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