Verordnung für Kontaktlinsen

Nataliya B.:*
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine 14-jährige Tochter trägt seit Jahr 2003 eine Brille. Bis heute hat sich ihre Sehvermögen stark verändert:

Jahr R Zyl Ach L Zyl Ach Veränderung R L
2003 -0,75 0 -0,50 0
2004 -2,00 -1,50 0,25 1,25 1,00
2005 -2,75 -0,25 174 -2,00 -0,25 177 0,75 1,50
2007 -4,00 -1,00 0 -3,00 -1,25 170 1,25 1,00
2009 -4,75 -1,00 170 -4,00 -1,25 165 0,75 1,00

Frage: hat meine Tochter die Möglichkeit eine Verordnung vom Augenarzt mit Angabe der medizinischen Begründung für Kontaktlinsen (Wiener Gebietskrankenkasse) zu bekommen oder nicht?


Danke im Voraus für Ihre Erklärung.

Nataliya



OPTIKER ONLINE:
Sehr geehrte Frau B.!*

Laut den Richtlinien der Wiener Gebietskrankenkasse besteht ein Anspruch auf Kontaktlinsen ab +6,00 dpt. oder -7,00 dpt.
Eine weitere Möglichkeit die Linsen von der Wiener Gebietskrankenkasse erstattet zu bekommen ist dann gegeben, wenn es sich um eine „progrediente Myopie“ handelt. Darunter versteht man, wenn sich die Sehstärke in einem Jahr um mindestens eine Dioptrie verändert.

In Ihrem Fall würde ich Ihnen raten, es einfach bei der Krankenkasse zu probieren.

Dieter Medvey
Dieser Leserbrief wurde von Optikermeister und Optometrist
Dieter Medvey beantwortet.

*Nachname des Leserbriefschreibers der Redaktion bekannt


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